Hinweisgeber*innensytem gemäß der EU-Whistleblowing-Richtlinie

 

Alle Pfarr- und Teilgemeinden, Superintendenzen und Werke sind als Körperschaften öffentlichen Rechts nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie verpflichtet, interne Meldekanäle für die anonyme Mitteilung von Verstößen gegen das EU-Recht einzurichten. Die Gesamtkirche stellt allen Gemeinden und Superintendenzen zur Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtung ein elektronisches Hinweisgebersystem zur Verfügung. 

Whistleblowing dient dazu, mögliche Missstände, Fehlverhalten und Rechtsverstöße anonym aufzuzeigen, mit dem Ziel, Schaden von Einzelnen, der Kirche, öffentlichen Stellen und der Allgemeinheit abzuwenden.

Ein Hinweisgebersystem ist hingegen nicht dazu gedacht, Fragen allgemeiner Natur zu stellen oder persönliche Beschwerden, z.B. über die Qualität der Gemeindezeitung oder einer Predigt, anzubringen. Die Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich stellt allen Gemeinden und Superintendenzen zur Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtung ein elektronisches Hinweisgebersystem zur Verfügung, das den rechtlichen Standards und den Bestimmungen zum Datenschutz entspricht. 

Unter https://app.loupe.link/whistleblowing/d2ebb0cf-1fc6-40d9-bfe2-9374211d5bf5 können anonym  Verstöße gegen das EU-Recht gemeldet werden.